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Lebensmittel-Kontrolle 

Den kleinen Imker erwischt es etwas später, den größeren früher. 

Irgendwann klingelt es unvermutet an der Haustüre, und vor Ihr steht eine Person, die sich als Angestellter des örtlichen Veterinär- und Lebensmittelamtes ausweist. Sechs Gründe können für ihre plötzliche Anwesenheit verantwortlich sein.

Eine normale Plankontrolle, eine außerplanmäßige Kontrolle, eine Nachkontrolle, eine Kontrolle auf Anforderung, eine Kontrolle zwecks Zulassung von speziellen Räumlichkeiten sowie eine Verbraucherbeschwerde. 

Ob es nun an der Zeit ist nervös zu werden, ist eine Frage der Qualität der eigenen Arbeit. Hat man stets unter reinlichen Bedingungen Honig gewonnen, wird es eine planmäßige oder außerplanmäßige Inspektion sein, die den Imker erwartet.

Wie läuft diese ab?

Hierfür gibt es keine allgemeingültige Vorgehensweise. In der Regel werden zunächst die Lager-, Schleuder- und Abfüllräumlichkeiten in Augenschein genommen und nach baulichem sowie hygienischem Zustand bewertet. Das Gleiche passiert mit dem Personal und den vorhandenen Produkten. Sodann erfolgt ein Blick auf die Abfallentsorgung sowie die Eigendokumentation. Fertig.

Naja, fast. Es fehlt noch eine Probenentnahme des hergestellten Honigs. Die geforderten Mengen variieren. Meistens sind es zwei Gläser, die willkürlich aus den Kartons gezogen werden. Im Anschluß kann auf Wunsch aus der gleichen Charge Honig versiegelt werden. Er dient als B-Probe und wird bei eventuellen Streitigkeiten von einem unabhängigen Labor untersucht. Aufzubewahren ist er drei Monate lang vor Ort.

Abschließend erstellt und unterschreibt der Lebensmittelprüfer eine Kurz-Dokumentation auf zwei Formblättern. Sie wird vom Geprüften gegengezeichnet.

Kommt es  in den nächsten Wochen zu keiner Rückmeldung, fiel die Laboruntersuchung negativ aus. Sollte etwas nicht in Ordnung gewesen sein, wird man hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.